Bewerbung im Sommerloch oder „Dürfen Arbeitslose Urlaub machen?“

02.07.2020, Lars Hahn

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Alle Jahre wieder stehen Jobsuchende vor der Frage: „Urlaub trotz Arbeitslosigkeit – darf ich das?" Wie Sie mit dieser Frage umgehen und wie Sie die Sommerzeit neben einem Urlaub für Ihre berufliche Zukunft nutzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bewerbung in der Sommerzeit? Wer sich in den Sommermonaten auf Jobsuche befindet, wird schnell merken, dass diese Zeit auch heutzutage immer noch eine „Sauregurkenzeit“ ist, in der wenig läuft. Also erst einmal in den Urlaub! Denn wer sich in der Ferienzeit zwischen zwei Jobs befindet, kann diese Zeit doch perfekt nutzen, um endlich mal Urlaub zu machen und auszuspannen! Oder doch nicht?

Es gibt so manche Vorbehalte, wenn es um das Thema Urlaub für Jobsuchende geht. Das Klischee vom Arbeitslosen, der auf Kosten der Allgemeinheit dem Müßiggang frönt, ist anscheinend nicht wegzubekommen. Nicht zuletzt die Betroffenen selbst kommen oft mit dem Argument: „Urlaub statt Bewerbung? Das geht doch nicht! Ich muss doch jetzt dem Arbeitsmarkt ständig, rund um die Uhr, zur Verfügung stehen – 24/7/365!“.

Das Thema Urlaub während der Jobsuche wird also von vielen Unsicherheiten begleitet und mit manchen Vorurteilen betrachtet. In dieser Kolumne breche ich eine Lanze für den Urlaub während der Arbeitslosigkeit. Wenn nicht jetzt, wann denn dann?

Die Frage „Darf ich überhaupt Urlaub machen?“ hat dabei zwei Dimensionen:

  1. Habe ich überhaupt „moralisch“ das Recht, Urlaub zu machen, obwohl ich doch auf Arbeitssuche bin?
  2. Ist es mir rechtlich überhaupt erlaubt, in die Ferien zu fahren, wenn ich zeitgleich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet bin?

Urlaub während der Jobsuche: Sinnvoll und statthaft

So manche Jobsuchende sind bis zum letzten Tag Ihres Jobs im vollen Einsatz. Bei anderen wiederum hinterlässt die Kündigung Spuren, die zunächst verarbeitet werden müssen. Kaum verwunderlich also, dass beide Typen erst mal urlaubsreif sind und sich auf den erwarteten Urlaub mit der Familie freuen.

So war das auch bei mir. Genau vor 15 Jahren im Juli hatte ich meinen letzten Arbeitstag und begann den neuen Lebensabschnitt der Jobsuche. In meinem allerersten Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit war ich noch relativ unaufgeräumt, steckten mir noch die frischen Erlebnisse der letzten Stelle in den Knochen. Bei der Frage meines Arbeitsvermittlers, ob ich nicht jetzt im Sommer erst mal Urlaub machen wolle, staunte ich nur ungläubig. „Aber ich muss doch nun eine Bewerbung nach der anderen schreiben! Rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Ich darf keine Zeit verlieren. Und im Übrigen kann ich mich doch nicht auf öffentliche Rechnung ‚auf die faule Haut legen‘!“ So dachte ich damals.

5 gute Gründe für einen Urlaub während der Jobsuche

Mein Berater antwortete sehr pragmatisch, seine fünf Gründe gebe ich sinngemäß gerne direkt weiter:

  • „Jetzt im Sommer ist nichts los am Arbeitsmarkt, es wird sich nicht viel tun.“
  • „Machen Sie zuerst Urlaub, dann kriegen Sie Ihren Kopf wenigstens ein Stückchen frei.“
  • „Bevor Sie eine vernünftige, brauchbare Bewerbung schreiben können, brauchen Sie ohnehin erst einmal ein wenig Klarheit und Entspannung.“
  • „Sobald Sie einen neuen Job antreten, werden Sie erstmal viele Monate keinen Urlaub haben, also lieber jetzt!“
  • „Selbst wenn ein Arbeitgeber Sie jetzt schnell haben wollen würde, im Zeitalter von E-Mail und Handy sind Sie doch sogar im Urlaub erreichbar.“

Urlaub in der Arbeitslosigkeit: Rechtliche Hinweise

Gleichzeitig gab mein Arbeitsvermittler auch wichtige rechtliche Hinweise, die während eines „Urlaubs“ innerhalb einer Arbeitslosigkeit zu beachten sind. Denn rechtlich haben Arbeitslose keinen Urlaub, sie können formell nur eine Ortsabwesenheit anmelden.

Für Jobsuchende gibt es Infos und Flyer der Bundesagentur für Arbeit zum Thema, die man unbedingt beachten sollte. Denn einen regelrechten Anspruch auf Urlaub hat man nicht. Bei der Arbeitsagentur heißt es auf der Webseite zum Thema Urlaub:

„Einen ‚Urlaubsanspruch‘ im eigentlichen Sinne, wie er einer/einem Arbeitnehmer*in während ihres/seines  Beschäftigungsverhältnisses  zusteht, haben Sie nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld erhalten. Was ist zu beachten? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat. Die Reise muss deshalb zuvor beantragt werden.

Ist die Reise nicht genehmigt, hat das negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Werden die Leistungen eingestellt, endet auch der damit verbundene Versicherungsschutz. Das trifft auch zu, wenn Sie sich nicht am Tag nach Ihrer Rückkehr persönlich zurückmelden.“

Wer seine Abwesenheit vom Wohnort nicht meldet, kann also sein Arbeitslosengeld verlieren, sogar der Krankenversicherungsschutz kann nach drei Wochen enden! Daher ist eine Absprache und eine schriftliche Bestätigung seitens der Arbeitsagentur unbedingt ratsam. Umgekehrt: Wer auch nur ein paar Werktage wegfährt, ohne eine Absprache getroffen zu haben, riskiert, dass Arbeitslosengeld und Versicherungsschutz gestrichen werden – selbst in Zeiten ständiger Erreichbarkeit.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine begründete, gut geplante Ortsabwesenheit in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt wird, sofern nicht gute andere Gründe wie eine bereits gestartete Weiterbildung dagegen stehen. In Smartphone-Zeiten ist man ja schließlich auch per Mail, Messenger und Telefon bei Ortsabwesenheit stets erreichbar, wenn man das so einrichtet.

Bonustipp: Reiserücktrittsgrund Arbeitsaufnahme und Arbeitslosigkeit

Manchmal tritt bei Jobverlust oder Kündigung des Arbeitsplatzes genau das Gegenteil ein: Ein bereits gebuchter Urlaub ist auf einmal völlig unpassend. Spätestens wenn ein attraktives Jobangebot vorliegt, sollte eine geplante Reise gestrichen werden. Gut beraten ist dann, wer eine Reiserücktrittsversicherung hat, die die Themen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust als Rücktrittsgrund anerkennt. Auch manche unserer Teilnehmer nutzten diese Möglichkeit des versicherten Reiserücktritts, damit sie bei uns an einer mehrmonatigen Weiterbildung teilnehmen konnten.

Statt Urlaub: Tipps für die Bewerbung im Sommerloch

Wer indessen seinen Urlaub bereits genommen hat – häufig schon in der Endphase des letzten Jobs, vielleicht durch Freistellung oder Resturlaub –, brennt häufig darauf, mit den Bewerbungsaktivitäten loszulegen. Trotz Sommerflaute. Wie kann man die Sommerzeit dann für Jobsuche und Bewerbung nutzen, wenn draußen auf dem Arbeitsmarkt wenig los ist? Hier sind dafür meine

7 Tipps für Bewerbung und Jobsuche in der Urlaubszeit

  1. Positionierung und Profilschärfung: Flautezeiten am Arbeitsmarkt eignen sich optimal, die Themen der eigenen Fähigkeiten, der beruflichen Interessen und Ziele noch einmal intensiv zu betrachten und das eigene Profil zu schärfen – offline wie online.
  2. Optimierung von Unterlagen: Gerade jetzt ist die Zeit, die Bewerbungsmappe, den Lebenslauf, das XING-Profil etc. zu optimieren. Vielleicht wäre es auch mal wieder Zeit für ein aktuelles Bewerbungsfoto?
  3. Weiterbewerben: Gerade jetzt könnte Ihre Bewerbung sichtbarer sein, weil weniger Bewerber unterwegs sind.
  4. Initiativ bewerben: Im Sommerloch erhalten viele Ansprechpersonen weniger Mails oder Briefe. Jetzt kann sich also eine gut präparierte Initiativbewerbung auszahlen. Auch für Netzwerkpflege und Systematisch Kaffeetrinken kann jetzt die Zeit günstig sein.
  5. Nachakquise: In der „Sauregurkenzeit“ kann es sich besonders auszahlen, wenn Sie aktiv nachfragen, welchen Stand ein offenes Bewerbungsverfahren hat.
  6. In Geduld üben: Bewerbungsverfahren werden in der Urlaubszeit länger dauern. Gerade traditionelle mittelständische Unternehmen werden auch im Personalbereich Personalengpässe haben.
  7. Sommer-Akademie: Die Sauregurkenzeit im Sommer bietet sich für Jobsuchende geradezu an, eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren – ganz gleich, ob über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder selbstinitiiert.

Statt Urlaub: Sommerakademie per Bildungsgutschein

In den Monaten Juli, August und September melden sich bei uns viele Jobsuchende, die diese Zeit mit einer sinnvollen Weiterbildung „überbrücken“ möchten. Die Leerlaufzeit der Bewerbungsphase erscheint ihnen als ideale Chance dafür. Ihre Gründe:

  • Aktuelle und offizielle Zertifikate von TÜV oder IHK „adeln“ die vorhandene Berufserfahrung oder dokumentieren erforderliche fachliche Kenntnisse.
  • Die Weiterbildung bietet die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und bringt neue Themen und Ideen für Bewerbung und Positionierung.
  • Eine berufliche Neuorientierung kann durch eine Weiterbildung vorangetrieben werden.
  • Mit einer Weiterbildung lassen sich Lebenslauf und XING-Profil aufpimpen.

Sobald Sie Ihren Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten, lässt sich Ihre ganz persönliche Sommer-Akademie schnell umsetzen. Viele Bildungsträger bieten monatliche Modulstarts an, so auch wir. Kurzfristige Einstiege sind bei uns möglich. Mit geschulten Dozent*innen und gleichgesinnten Teilnehmern im Online-Präsenzunterricht.

Apropos Urlaub: Dass Sie in unseren kompakten zwanzigtägigen Weiterbildungen keinen Urlaub nehmen können, versteht sich von selbst. Der würde ja den Prüfungserfolg verhindern. Ihr Urlaub sollte also vorher genommen sein. Falls Urlaub und Weiterbildung doch zusammenfallen sollten: Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten eines späteren Einstiegs oder eines Rücktritts vom Urlaub.

So können Sie Ihre Zeit nutzen, um in Ihre berufliche Zukunft zu investieren und sich breiter und besser aufzustellen als Ihre Mitbewerber. Das kann Ihnen am Ende der Sauregurkenzeit den entscheidenden Vorteil in der Jobsuche bringen. Und genau das wünschen wir Ihnen!


 


 

 

 

 

 

Dies ist der Karriereblog von LVQ.de. Unsere Artikel werden verfasst von unserem Redaktionsteam bestehend aus Martin Salwiczek, Lars Hahn und Kay Pfefferkuchen.

Die LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH bietet Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte sowie Akademiker*innen. Unser Vollzeitangebot mit anerkannten Abschlüssen kann zum Beispiel über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Besonderes Augenmerk legen wir auf Online-Präsenzunterricht mit Dozent*innen aus der beruflichen Praxis und der weiterbildungsbegleitenden Unterstützung bei der Jobsuche.

Für Berufstätige bietet die LVQ Business Akademie entsprechende Weiterbildungen. Der Fokus liegt auf der Vermittlung fachspezifischer Themen aus dem gesetzlich geregelten Bereich. Inhouse-Seminare, Beratung und Schulungen für Unternehmen runden das Angebot der LVQ ab.

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