Bildungsscheck NRW

Hinweis:
Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Im Umkehrschluss: Bis zum 29.06.2024 kann noch ein Bildungsscheck beantragt werden!

Was ist der Bildungsscheck NRW?

Der Bildungsscheck NRW fördert Einzelpersonen im sogenannten individuellen Zugang. Gefördert werden berufliche Qualifizierungs-Maßnahmen, die fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Wen fördert der Bildungsscheck NRW?

Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Mitteln aus der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren. Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.

Er richtet sich an Privatpersonen mit jährlichen Einkommen oder Einnahmen von mehr als 20.000,- Euro und max. 40.000,- Euro (bzw. über 40.000,- und max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Welche Kosten deckt der Bildungsscheck NRW ab?

Das Land NRW übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck, den Rest zahlt die geförderte Person.

Wie bekomme ich den Bildungsscheck NRW?

Zunächst ist eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle erforderlich (bis 30.06.2024), um die Voraussetzungen zu prüfen und diesen in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen und Beratungsstellen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden.

Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten, den Bildungsscheck einzulösen.

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