Bildungsscheck NRW 2.0
Mit dem Bildungsscheck 2.0 gewährt das Land Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung. Berufliche Weiterbildung wird damit gefördert und unterstützt.
Aber welche Weiterbildungen sind förderwürdig? - Sie können den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf.
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
- Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Viele berufsbegleitende Weiterbildungen der LVQ können durch den Bildungsscheck gefördert werden.
Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld unter https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do registrieren.
Sie legen Ihre Daten an und das Datum der Weiterbildung. Nun können Sie Ihre Weiterbildung besuchen. Der Bildungsträger stellt Ihnen einen Teilnahmenachweis bzw. ein Zertifikat und eine Rechnung aus, die Sie fristgerecht an den Bildungsträger begleichen.
Danach laden Sie folgende Unterlagen in dem Portal hoch:
- Ihren Nachweis über den Besuch der Weiterbildung.
- Ihre Rechnung durch den Bildungsträger, gerne mit Zahlungsnachweis.
- Ihren Einkommensnachweis (maximal 2 Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt).
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, bekommen Sie den Zuschuss direkt überwiesen.
Bitte beachten Sie: Manche unserer Weiterbildungen können sogar zu 100 Prozent über die Förderung der Beschäftigtenqualifizierung https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Beantragung durch den Arbeitgeber initiiiert wird.
Zur Förderung von beruflicher Weiterbildung stehen auch regionale Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderprogramme sind in der Regel auf Unternehmen und/oder Einzelpersonen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.
Zielgruppe: Angestellte und/oder Selbständige sowie Unternehmen (je nach Bundesland unterschiedlich)
- Brandenburg: Bildungsscheck (https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2026) bis zu 60% der Lehrgangsgebühren
- Bremen: Bremer Weiterbildungsscheck (www.esf-bremen.de) individuell: 500,- EUR Festbetrag der Förderung, betrieblich: 50 % der Lehrgangskosten, maximal 500,- EUR pro Scheck (4-10 Schecks maximal)
- Hamburg: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.net) zielgruppenabhängig bis zu 100 % der Lehrgangskosten, bis zu maximal 2.000,- EUR pro Person
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsschecks für Unternehmen (www.gsa-schwerin.de) 50-75% der Lehrgangskosten, bis zu maximal 3.000,- EUR
- Niedersachsen: (www.nbank.de) bis zu 50 % mindestens 1.000,- EUR
- Rheinland-Pfalz (www.berufliche-weiterbildung.rlp.de) Qualicheck: 50 % der Weiterbildungskosten, bis zu maximal 1.500 EUR pro Kalenderjahr. Betriebliche Weiterbildung: bis zu 30.000 EUR pro Kalenderjahr für Unternehmen
- Saarland: KdW (www.fitt.de/kdw) Zuschuss auf Weiterbildungsmaßnahmen, bis zu 40 % (maximal 2.000,- EUR) für KMU
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus (www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de) bis zu 50 % der Lehrgangskosten bis maximal 1.500,- EUR
- Thüringen: Weiterbildungsscheck Festbetrag der Förderung von 1000,- EUR pro Kalenderjahr
Alle Lehrgänge der LVQ Business Akademie sind zur Förderung zugelassen.

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Wir wissen, was wichtig ist und was wichtig wird. Dies gilt auch beim Thema Förderung. Bei Fragen können Sie die Experten der LVQ Business Akademie jederzeit gerne kontaktieren.
