Bildungsgutschein

Weiterbildung mit Bildungsgutschein.

Sie möchten sich weiterbilden und brauchen dabei finanzielle Unterstützung? Oft kann ein Bildungsgutschein helfen. Dieser sichert Ihnen die Übernahme bestimmter Kosten für Ihre Weiterbildung. Den Gutschein erhalten Sie über die Agentur für Arbeit und können ihn bei der LVQ einlösen.

Wer kann gefördert werden?

  • Arbeitslose, d. h. ohne Beschäftigung und entsprechend bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet.
  • Arbeitssuchende, d. h. von Arbeitslosigkeit bedroht oder auf Jobsuche und entsprechend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter gemeldet. Dies gilt auch für von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer und Beschäftigte, deren Vertrag ausläuft.
  • Für Hochschulabsolventen, Wiedereinsteiger nach Elternzeit und Selbstständige, die eine Festanstellung suchen, werden in manchen Fällen ebenfalls Bildungsgutscheine ausgestellt. Vorausgesetzt, sie sind entsprechend bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet. 

 

Was ist ein Bildungsgutschein?

Sämtliche Kosten für eine fachliche Weiterbildung oder Umschulung bei zugelassenen Bildungsträgern werden durch den Bildungsgutschein abgedeckt. Aussteller sind Arbeitsbehörden wie die Agentur für Arbeit und oder das Jobcenter.

 

Welche Kosten deckt der Bildungsgutschein ab?

  • Förderung der gesamten Lehrgangs- und Prüfungskosten
  • Förderung weiterer Weiterbildungskosten wie Fahrtkosten, ggf. auswertige Unterbringung
  • In der Regel Fortzahlung des Arbeitslosengeldes, sofern es bezogen wird
  • Ggf. auch einen Teil der zusätzlichen Kinderbetreuungskosten

Weitere unverbindliche Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt 6 „Förderung beruflicher Weiterbildung“ der Arbeitsagentur.

 

Wie erhält man einen Bildungsgutschein?

Sobald Sie sich für eine Weiterbildung entschieden haben, prüft Ihr Berater, ob sich Ihre beruflichen Chancen durch eine Weiterbildung wesentlich oder dauerhaft erhöhen. Sie können argumentativ durch gute Fakten zur positiven Entscheidungsfindung beitragen. Gerne bieten wir Ihnen hierfür eine Hilfestellung an. Bei Genehmigung der Förderung werden Ziel, Dauer und Ort der Bildung im Gutschein eingetragen. Der Bildungsgutschein wird dann bei dem jeweiligen Bildungsträger eingelöst. 
 


Kontakt

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und stimme ihnen zu.
Mitarbeiterin

Helene Thiessen

Kundenberatung

T 0208 99388-13
interessenten@lvq.de

Mitarbeiterin

Ursula Neumann

Kundenberatung

T 0208 99388-33
interessenten@​lvq.de

Machen Sie sich Ihr Bild von uns

Für Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden Anmeldungen der LVQ immer unter Voraussetzung einer Förderung – z. B. durch einen Bildungsgutschein – ausgestellt. Damit gehen Sie selbst kein Finanzierungsrisiko ein! Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch oder persönlich.