Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit

Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.

Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird durch die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Diese Weiterbildungsförderung richtet sich besonders an kleinere und mittlere Arbeitgeber. Die Basis dafür bildet das Qualifizierungschancengesetz. Auch größere Betriebe können sich die Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördern lassen.

Das QCG: Das Qualifizierungschancengesetz 

Das Qualifizierungschancengesetz ist im Januar 2019 in Kraft getreten und verfolgt das Ziel einer Qualifizierungsoffensive für die Wirtschaft. Unternehmen sollen unterstützt werden, Herausforderungen, die durch Digitalisierung, demografischen Wandel und Fachkräftemangel entstehen, mit systematischer Weiterbildung zu begegnen. Die Förderungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive ersetzen das Programm WegebAU der Bundesagentur für Arbeit. Eine Weiterbildung für Beschäftigte wird durch die Agenturen für Arbeit nun regulär über den Paragrafen 82 SGB III gefördert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben erhalten für eine Weiterbildung einen Bildungsgutschein, außerdem können Arbeitgeber durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit ihre Mitarbeiter bei der LVQ erfolgreich mit Unterstützung solcher Förderungen qualifizieren können. 

Wann fördert die Qualifizierungsoffensive?

Die Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitern variieren je nach Größe des Betriebs. Wenn Arbeitnehmer aufgrund ihrer Weiterbildung freigestellt sind, werden auch Lohnkosten erstattet.

  • Lohnfortzahlungskosten werden bis zu 75% und Weiterbildungskosten vollständig von der Bundesagentur erstattet, sofern das Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte hat.
  • Bei Arbeitnehmerzahlen zwischen 10 bis 249 werden die Kosten bis zu 50% erstattet, ab 250 bis 2.500 Angestellten bis zu 25% der Kosten.
  • Bei einer Betriebsgröße über 2.500 Mitarbeitern bis zu 15%. Falls eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag bestehen, können die Lohnfortzahlungskosten in diesem Fall auf bis zu 20% steigen. 

Zu beachten ist: Bei Angestellten ohne Berufsabschluss, sowie bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen ist es möglich, dass die gesamten Lohnkosten gefördert werden. Dazu muss gewährt sein, dass der Arbeitgeber eine Weiterbildung von mindestens 120 Stunden für die Angestellten anstrebt. Die Weiterbildung muss außerdem nach Kriterien für die Förderung nach der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit anerkannt sein.

Das gesamte nach der AZAV zertifizierte Kursangebot der LVQ Weiterbildung kann für Unternehmen und Beschäftigte durch das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. 

Starten Sie Ihre Qualifizierungsoffensive! Wir beraten Sie gerne!

Unsere Beraterinnen und Berater sprechen mit Ihnen über die Möglichkeiten der Qualifizierungsoffensive für Ihren Betrieb und klären Anforderungen an die Fördermöglichkeiten, bevor sie mit dem lokalen Arbeitgeberservice ihrer Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.

 


Kontakt

Ich habe die Datenschutzrichtlinien gelesen und stimme ihnen zu.
Mitarbeiterin

Helene Thiessen

Kundenberatung

T 0208 99388-13
interessenten@lvq.de

Mitarbeiterin

Ursula Neumann

Kundenberatung

T 0208 99388-33
interessenten@​lvq.de

Starten Sie Ihre Qualifizierungsoffensive!

Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch oder persönlich über die Möglichkeiten der Qualifizierungsoffensive für Ihren Betrieb und klären Anforderungen an die Fördermöglichkeiten, bevor sie mit dem lokalen Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.