Besser mit Förderung. Weiter mit Bildung.

Je nachdem ob Sie berufstätig oder selbständig sind, gibt es heute eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Unser Fokus ist Ihre Zukunft – wir stellen Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten vor:

Förderung bei der Bundeswehr

Zielgruppe: Soldaten auf Zeit (SaZ) und Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) können diese Fördermöglichkeit nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen in Anspruch nehmen

Förderung: Lehrgangsgebühren können, in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung, während und nach der Wehrdienstzeit gewährt werden.

Förderung durch Rentenversicherungsträger (RV) und Berufsgenossenschaften (BG)

Zielgruppe: Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (RV) bzw. aufgrund von Unfallfolgen bzw. Berufskrankheiten ihren Beruf nicht mehr ausüben können (BG)

Förderung: Lehrgangsgebühren

Qualifikation: Es werden komplexe Fortbildungen empfohlen wie z.B.: Fachwirt- und Profilqualifikationen u. a. Fitnessfachwirt/in, Fitnesstrainer/in-A-Lizenz und Lehrer/in für Fitness, empfohlen.

Hinweis: Bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. der Berufsgenossenschaft kann der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bei Angestellten sind diese Aufwendungen als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Diese Möglichkeit steht Ihnen im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich dazu von Steuerfachleuten beraten.
 

Individuelle Förderung sichern. Persönliche Zukunft schaffen.

Wir wissen, was wichtig ist und was wichtig wird. Dies gilt auch beim Thema Förderung. Bei Fragen können Sie die Experten der LVQ Business Akademie jederzeit gerne kontaktieren.