Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit

Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.

Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird durch die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht. Diese Weiterbildungsförderung richtet sich besonders an kleinere und mittlere Arbeitgeber. Die Basis dafür bildet das Qualifizierungschancengesetz sowie das Aus- und Weiterbildungsgesetz. Auch größere Betriebe können sich die Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördern lassen.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) und das Aus- und Weiterbildungsgesetz

Was ist die Rechtsgrundlage für die Beschäftigtenförderung? Das Aus- und Weiterbildungsgesetz ist 2024 und das Qualifizierungschancengesetz 2019 in Kraft getreten. Beide Gesetze verfolgen das Ziel einer Beschäftigtenqualifizierung im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für die Wirtschaft. Unternehmen sollen unterstützt werden, Herausforderungen, die durch Digitalisierung, demografischen Wandel und Fachkräftemangel entstehen, mit systematischer Weiterbildung zu begegnen. Die Förderungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive ersetzen das Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Weiterbildung für Beschäftigte gemäß Qualifizierungschancengesetz (QCG) und Aus- und Weiterbildungsgesetz wird durch die Agenturen für Arbeit über den § 82 SGB III gefördert.
Beschäftigte von Betrieben erhalten für eine Weiterbildung einen Bildungsgutschein, außerdem können Arbeitgeber durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit ihre Angestellten bei der LVQ erfolgreich mit Unterstützung einer solchen Beschäftigtenförderung qualifizieren können. Profitieren auch Sie von der Qualifizierungsoffensive!

Beschäftigtenqualfizierung: Wann fördert die Qualifizierungsoffensive?

Was kann innerhalb der Beschäftigtenförderung durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden? Die Zuschüsse für die Weiterbildung von Beschäftigten variieren je nach Größe des Betriebs. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund ihrer Weiterbildung freigestellt sind, werden sogar Lohnkosten erstattet.

  • Weiterbildungskosten werden zu 100 Prozent und Arbeitsentgelte bis zu 75 Prozent von der Bundesagentur erstattet, sofern das Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte hat.
  • Bei Arbeitnehmerzahlen zwischen 50 bis 499 werden die Weiterbildungskosten zu 50 Prozent (bei unter 45 Jahren oder hundertprozentiger Schwerbehinderung) erstattet, außerdem 50 Prozent der Arbeitsentgelte.
  • Ab 500 Beschäftigten werden bis zu 25 Prozent der Kosten finanziert.
  • Falls eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zum Thema vorliegt, können die Fördergrößen gar noch steigen. 
  • In besonderen Fällen wird statt einer Weiterbildungsförderung ein sogenanntes Qualifizierungsgeld gezahlt.

Zu beachten ist: Bei Angestellten ohne Berufsabschluss sowie bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen ist es möglich, dass die gesamten Lohnkosten gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine Weiterbildung von mindestens 120 Stunden für die Angestellten anstrebt. Die Weiterbildung muss außerdem den Kriterien für die Förderung nach der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit entsprechen.

Unternehmen und Beschäftigte können sich das gesamte AZAV-zertifizierte Kursangebot der LVQ im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung fördern lassen.

Starten Sie Ihre Qualifizierungsoffensive! Wir beraten Sie gerne!

Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gern über die Möglichkeiten der Qualifizierungsoffensive für Ihren Betrieb und klären Anforderungen an die Fördermöglichkeiten, sodass Sie gut vorbereitet sind, wenn Sie mit dem lokalen Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit über Ihre Beschäftigtenqualifizierung reden.

 


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Starten Sie Ihre Qualifizierungsoffensive!

Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch oder persönlich über die Möglichkeiten der Qualifizierungsoffensive für Ihren Betrieb und klären Anforderungen an die Fördermöglichkeiten, bevor sie mit dem lokalen Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.