Gewässerschutzbeauftragter

Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere

Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwasseranlagen einleiten oder Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, kann die zuständige Behörde gemäß § 64 Abs. 2 WHG die Bestellung eines oder mehrerer Gewässerschutzbeauftragte anordnen.

Abschluss

Zertifikat Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragter

Kosten

990,00 Euro (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen

 

Termine

  • 23.09.2024 - 25.09.2024

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