Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte - Auffrischung der Fachkunde

Gefahrstoffbeauftragte sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Gefahrstoffe auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Die konkreten Anforderungen an die Fortbildung können je nach Branche und Tätigkeitsfeld variieren. In der Regel ist jedoch vorgesehen, dass Gefahrstoffbeauftragte mindestens alle drei Jahre an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen müssen. Dabei geht es darum, dass sie sich über neue Entwicklungen, gesetzliche Änderungen und neue Erkenntnisse im Bereich der Gefahrstoffe informieren und ihr Wissen entsprechend erweitern.

Kosten Fortbildung: 510,00 € MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen

Termine

  • 13.06.2024
  • 10.10.2024

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