Fachkraft für Arbeitssicherheit Stufe III
Basis
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich. Dieser liegt vor bei einer
- beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder vergleichbare Qualifikationen
- mindestens zweijährigen beruflichen Praxis als Ingenieur, Techniker oder Meister (ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder ohne Meisterprüfung mindestens vierjährigen beruflichen Praxis in gleichwertiger Funktion)
- erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (Stufe I bis III) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anerkennung
Die Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit der Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH durchgeführt. Die Anerkennung der Ausbildungsstufe III erstreckt sich auf die bereichsbezogenen Rahmenthemen der nachfolgend aufgeführten Unfallversicherungsträger:
- BG Bau
- BG Holz und Metall
- BG Gas- Fernwärme- und Wasserwirtschaft (Teil BGETEM)
Kosten
1.450,00 € Die Teilnahmegebühr ist gem. §4 Nr. 21a, bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Termine
- 23.05.2024 - 05.06.2024
- 19.08.2024 - 28.08.2024
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