Bildungsurlaub in NRW und anderen Bundesländern
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung (meist 5 Tage/Jahr) für Weiterbildung, verfügbar in 14 Bundesländern (außer Bayern/Sachsen) für Arbeitnehmer und Azubis mit Arbeitsort im jeweiligen Bundesland.
Wer darf Bildungsurlaub nehmen?
- Beschäftigte: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte und Minijobber.
- Arbeitnehmerähnliche Personen: Personen, die wirtschaftlich abhängig sind.
Voraussetzung: Der Arbeitsort muss in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz liegen.
Welche Bildungsthemen sind für den Bildungsurlaub anerkannt?
Die Veranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie
- von einer nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) anerkannten Einrichtung durchgeführt werden und
- zudem die weiteren Bestimmungen des AWbG erfüllen.
Wichtige Eckdaten:
Umfang: Meist 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, oft ist eine Zusammenfassung von zwei Jahren möglich.
Inhalt: berufliche Weiterbildung oder Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Kosten: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, die Seminarkosten trägt in der Regel der Arbeitnehmer.
Frist: Der Antrag muss meist mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Die beruflichen Weiterbildungen der LVQ sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt. Ausgewählte Themen können auch von Angestellten anderer Bundesländer als Bildungsurlaub genutzt werden.
Individuelle Förderung sichern. Persönliche Zukunft schaffen.
Wir wissen, was wichtig ist und was wichtig wird. Dies gilt auch beim Thema Förderung. Bei Fragen können Sie die Experten der LVQ Business Akademie jederzeit gerne kontaktieren.
