Bildungsurlaub in NRW und anderen Bundesländern

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung (meist 5 Tage/Jahr) für Weiterbildung, verfügbar in 14 Bundesländern (außer Bayern/Sachsen) für Arbeitnehmer und Azubis mit Arbeitsort im jeweiligen Bundesland. 

Wer darf Bildungsurlaub nehmen?

  • Beschäftigte: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte und Minijobber.
  • Arbeitnehmerähnliche Personen: Personen, die wirtschaftlich abhängig sind.

Voraussetzung: Der Arbeitsort muss in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz liegen.

Welche Bildungsthemen sind für den Bildungsurlaub anerkannt?

Die Veranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie

Wichtige Eckdaten:

Umfang: Meist 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, oft ist eine Zusammenfassung von zwei Jahren möglich.
Inhalt: berufliche Weiterbildung oder Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Kosten: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, die Seminarkosten trägt in der Regel der Arbeitnehmer.
Frist: Der Antrag muss meist mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. 

Die beruflichen Weiterbildungen der LVQ sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt. Ausgewählte Themen können auch von Angestellten anderer Bundesländer als Bildungsurlaub genutzt werden.

 

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