Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
11.03.2019 - 12.03.2019
Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren von Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden wie Konzerthäusern, großen Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen, etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität.
Insbesondere in der kulturellen Unterhaltung stehen zudem spannende und atemberaubende Aspekte im Vordergrund. Das Recht auf künstlerische Freiheit stößt an Grenzen, wenn andere schutzwürdige Rechte verletzt werden. Hier erlangen organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung.
Aufsicht führende Personen beraten den Unternehmer bzw. Betreiber einer Veranstaltungsstätte hinsichtlich der sicheren Durchführung einer Veranstaltung. Sie schlagen ihm die aufgrund bau- und arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erforderlichen Maßnahmen vor und haben darüber hinaus die in dieser Betriebs- und Nutzungsordnung festgelegten Aufgaben und Befugnisse. Als Aufsicht führende Personen gelten Personen, die durch entsprechende Qualifizierungen mit den speziellen Belangen eines Veranstaltungsbetriebes vertraut gemacht worden sind und anschließend regelmäßig über Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der Veranstaltungsstätte unterwiesen wurden.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das (sachkundige) Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Zielgruppe
- Unternehmer und Führungskräfte, beratene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
- Technische Leiter und Verantwortliche für Produktions- und Veranstaltungstechnik, Produktionsleiter
Inhalte
- Tag
- Die sachkundige Aufsichtsperson
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- BGV C1: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
- Betriebs- und Nutzungsordnung für Veranstaltungsstätten mit Bühnen- oder Szenenflächen
- Tag
- Grundlagen Brandschutz
- Brandlehre
- Brandrisiken
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- Organisatorischer Brandschutz
- Behörden, Feuerwehren, Versicherer
- Erstellung von Gefahrenanalysen
- Durchführung von Unterweisungen
- Umgang mit Kontrollbehörden
- Praktische Übung/Fallbeispiel
Abschluss
Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Schulungsort Mülheim an der Ruhr
Kosten
820,00 Euro
Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.