Wiederholungsunterweisung für Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten

Laut § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009 gilt:
(2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen.

Eine jährliche Unterweisung ist nach folgenden Vorschriften zwingend:

§ 42 MVStättVO; Unfallverhütungsvorschrift; DGUV V 1; Arbeitsschutzgesetz; Unfallverhütungsvorschrift.

Tagesseminar

Kosten: 510,00 Euro. Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.

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