Fachkraft für Arbeitssicherheit Stufe III
Basis
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich. Dieser liegt vor bei einer
- beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder vergleichbare Qualifikationen
- mindestens zweijährigen beruflichen Praxis als Ingenieur, Techniker oder Meister (ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder ohne Meisterprüfung mindestens vierjährigen beruflichen Praxis in gleichwertiger Funktion)
- erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (Stufe I bis III) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Kosten
1.450,00 €
Die Teilnahmegebühr ist gem. §4 Nr. 21a, bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Termine
- 17.04.2023 - 22.04.2023
- 24.04.2023 - 04.05.2023
Anmeldung
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