Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel

In Deutschland ist der Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel und sogenannter Pflanzendrogen möglich, wenn der Verkäufer über einen Sachkundenachweis nach § 50 des Arzneimittelgesetz (AMG) verfügt.

Nach Ablauf der zweitägigen Schulung und Bestehen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen IHK, sind Sie befähigt, Arzneimittel zu verkaufen, die für den Handel außerhalb der Apotheken freigegeben sind.

Abschluss

Teilnahmenachweis

Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK

Kosten

410,00 Euro inkl. der gesetzl. MwSt.

IHK (zu Essen) Prüfungsgebühr:

56,00 Euro zzgl. MwSt.

Termine

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