Sachkunde für Laserschutzbeauftragte nach OStrV und DGUV Vorschrift 11

Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten richtet sich an alle Betreiber von Lasereinrichtungen der Klasse 3 und wird von staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Seite gefordert. Es wird eingehend auf die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung und die wirksamen Schutzeinrichtungen eingegangen. Die Branchen, die einen Laserschutzbeauftragten benötigen sind dabei vielfältig.

So ist die Ausbildung und Beauftragung eines Laserschutzbeauftragten im Bereich der Bühnen- und Showbranche ebenso nachzuweisen wie in der Vermessungstechnik, in der Medizin- und Kosmetikbranche, als auch in der Telekommunikationsbranche.

Zielgruppe

Mitarbeiter, die mit künstlicher optischer Strahlung tätig sind, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Sie benötigen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) und verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Abschluss

Theoretische Prüfung und Teilnahmezertifikat Sachkunde

Kosten

720,00 Euro inkl. Seminarunterlagen. Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.

Ist Ihr LSB-Zertifikat älter als 3 bis 5 Jahre, liegt eine Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung vor. Die Pflicht zur regelmäßigen Auffrischung ist bereits in der OStrV festgeschrieben, wird jedoch in Deutschland (und unter den BG) unterschiedlich gehandhabt. Die Auffrischung ist in jedem Fall sinnvoll und rechtssicher.

Kosten Fortbildung

510,00 Euro inkl. Seminarunterlagen.

Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.

Termine

  • 16.04.2024 - 17.04.2024
  • 13.11.2024 - 14.11.2024

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