Sachkunde / Befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Nach § Abs. 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann. Die in der ASR geforderte jährliche Prüfung geht von einer normalen Nutzung aus. Bei einer intensiven Nutzung können sich kürzere Intervalle ergeben.

Zielgruppe

Personen, die mit der Prüfung und Wartung von kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore betraut werden. Bitte beachten Sie: Eine Befähigte Person (Sachkundiger) muss über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen. Schulungsort Mülheim an der Ruhr

Abschluss

Theoretische Prüfung und Teilnahmezertifikat

Kosten

510,00 Euro (MwSt.-befreit) und der Seminarunterlagen.

Termine

  • 07.11.2024

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