Die neue EU-Verpackungsverordnung – PPWR
Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt damit zahlreiche bisherige nationale Regelungen. Die Europäische Union setzt damit neue Maßstäbe für nachhaltige Verpackungslösungen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Unternehmen zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Verpackungen zu verpflichten.
Inhalte:
- EU weite Registrierung für den Binnenmarkt
- Nationales Recht; Definition recyclingfähige Verpackung
- Primärkunststoffe und Mindestrezyklatanteile
- Neue Kennzeichnungspflicht
- Erzeugerpflichten nach der PPWR; Rücknahmesysteme und Pfandsysteme
- Mehrwegförderung, Vermeidung von Leerraum; erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR)
- Schaffung einer klaren Datenbasis für die Bewertung, Dokumentation und Lieferantenkommunikation
- digitalen Erfassung und Verwaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen;
- Anpassung der an neue Materialien, Prozesse oder Lieferketten
- Konformitätsverfahren für Verpackungen
- Ausblicke: das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG); das zentrale Verpackungsregister (LUCID)
Dauer und Termine: 16.09.2026 (Online); 06.10.2026 (Präsenz in Mülheim an der Ruhr); 05.11.2026 (Online)
oder als Inhouse Schulung buchbar!
Kosten: 510,00 Euro (MwSt.-befreit)
Termine
- 16.09.2026
- 06.10.2026
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Dorothee Düking
Kundenberatung, Lernbegleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit
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