Brandschutztüren und Brandschutztore - Befähigte Person zur Prüfung

In der jeweiligen Bauordnung oder den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften ist geregelt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Türen, die den Anforderungen des Brandschutzes genügen müssen, werden als Brandschutztür bezeichnet. Dabei gibt es bauordnungsrechtliche Unterscheidungen.

Zu beachten ist, dass Brand- und Rauchschutztüren nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden müssen. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen).
  • Sie erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
  • mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten oder

Zielgruppe

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Servicetechniker, Technische Leiter, Instandhaltungsleiter, Verantwortliche Personen, Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen

Lehrgangsziel

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Sachkundenachweis Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren. Sie können nun als Befähigte Person bestellt werden. Zu Ihren Aufgaben gehört die regelmäßige Überprüfung und Beurteilung der Brandschutztüren, die Dokumentation und ggf. die Veranlassung von Instandhaltungsmaßnahmen.

Lehrgangsinhalte

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Begriffsbestimmungen
  • Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse
  • Bestandteile
  • Bauformen
  • Bauordnungsrechtlichen Unterscheidungen
    • Dicht schließende Türen
    • Rauchschutztüren
    • Feuerschutztüren
    • Fahrschachtschutztüren
    • Brandschutztüren in Rettungswegen

Türen mit Wärme- und Schallschutzanforderungen Türen ohne Anforderungen an den Brand-, Schall-, und Wärmeschutz

  • Funktionsweise
  • Typische Mängel und Fehlerermittlung
  • Anforderungen gemäß Bauordnung
  • Fluchttüren, Drehflügeltüren, Schiebetüren
  • Pflichten des Betreibers
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Technische Regeln für Betriebsstätten 1203

Abschluss

Sachkundenachweis

Kosten

610,00 Euro inkl. Umsatzsteuer, inkl. Seminarunterlagen

Auch als Inhouse Schulung buchbar.

Termine

  • 11.09.2024

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