Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und von Kleingerüsten
In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 6 Anhang 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Sachkunde nachweisen können.
Abschluss
Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Sachkunde erworben und ist in der Lage, das Prüfbuch eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht § 3 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208 -016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten".
Bei regelmäßiger Prüftätigkeit kann die Beauftragung zur Prüfung ohne weitere Nachweise alle drei Jahre durch den Auftraggeber/Unternehmer verlängert werden.
Kosten
510,00 Euro (MwSt.-befreit)
Termine
- 12.02.2025
- 02.06.2025
Anmeldung
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