Auditor Arbeitsschutz mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation
26.09.2018 - 29.09.2018
Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen neben Gefährdungsbeurteilungen auch Arbeitsschutzaudits durch, im eigenen Betrieb, bei Lieferanten oder als externe Sicherheitsfachkräfte.
Die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Bestandteil eines integrierten Managementsystems und setzt Kenntnisse im Qualitäts- und Umweltmanagement voraus. Überdies sollten Arbeitssicherheits-Experten sich in den einschlägigen internationalen Standards und Normen bewegen können.
Damit Fachkräfte für Arbeitssicherheit souverän Audits durchführen, ist diese Anschlussqualifizierung gestaltet worden.
Sie nimmt Bezug auf die angrenzenden Fachbereiche mit den entsprechenden Normen und der Vorbereitung auf ein Audit.
Zielgruppe
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Mitarbeitende von Beratungsunternehmen
- Verantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit
- Externe Fachkräfte
- Organisationsleiter
- Managementbeauftragte
Lehrgangsinhalte
- Rechtliche Grundlagen und Unternehmensverantwortung
- Grundlagen zu betrieblichen Managementsystemen
- Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Systemaudits nach DIN EN ISO 19011
- Die Rolle des Auditors
- Kommunikation und Gesprächstechniken im Audit
- Dokumentenprüfung
- Auditdokumentation
- Maßnahmenmanagement
- Darstellung der OHSAS 18001 ff. (Spezifikation und Leitfaden)
- Unterschiede zu anderen Systemen (bspw. SCC)
- Ablauf des OHSAS Zertifizierungsverfahrens
- Schnittstellen zum Umweltmanagement
- Entwurf der DIN ISO 45001
Voraussetzung
- Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Qualifikationsnachweise sind der Anmeldung beizufügen.
Abschluss
Schriftlicher Test
Zertifikat Auditor Arbeitsschutzmanagement mit TÜV-Rheinland geprüfter Qualifikation
Termine
Blockkurs, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Herbst: 26.-29.09.2018
Samstagslehrgang
14.04.2018; 21.04.2018; 28.04.2018; 05.05.2018
Schulungsort ist Mülheim an der Ruhr
Kosten
990,00 € (MwSt.-befreit)
Dieser Lehrgang ist als Fortbildung für Sicherheitsfachkräfte nach ASiG § 5, Abs. 3 geeignet.