Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber (Betriebe, Dienstleister, Behörden) zu umfassenden Vorsorgemaßnahmen um Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden und darüber hinaus die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss eine dafür entsprechend ausgebildete „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ (FASI) zur Verfügung stehen.
Die wesentliche Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist die Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Führungskräfte beim Arbeitsschutz. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gemeinsam mit den Betriebsärzten eine wichtige Stütze des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems. Seit 1973 wird ihre Bestellung durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verbindlich vorgegeben.
Als fachliche Berater in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit benötigen Fachkräfte für Arbeitsicherheit eine umfassende und spezifische Fachkunde.
Die Präsenzphasen werden in Unterrichtsform an Samstagen abgehalten. Die Selbstlernphasen sind parallel in Eigenverantwortung zu absolvieren. Basis ist hierfür eine bundeseinheitliche CBT (Computer Based Trainig) Software.
Start der Ausbildung ist Samstag, der 25.08.2012. Die Ausbildung findet an 28 Samstagen über den Zeitraume eines Jahres statt.
Zur Informationsveranstaltung am 25.04.2012; 17:00 Uhr laden wir alle Interessierte herzlich ein!
Dorothee Düking
Leitung
Business Akademie
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Anja Külkens
LVQ Business Akademie
Projektmanagement
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