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Störfallbeauftragter
Zielgruppe
Voraussetzungen sind ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Chemie, Physik) und Erfahrung auf dem Gebiet der Störfallvorsorge / Sicherheitstechnik (2 Jahre praktische Tätigkeit im Bereich Sicherheitstechnik oder in den betroffenen Anlagen), sowie Fachkräfte mit Berufserfahrung. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.
Lehrgangsinhalte
- Rechtliche Grundlagen (Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, Recht der technischen Sicherheit, Recht des technischen Arbeitsschutzes, Gefahrstoffrecht und Katastrophenschutzrecht
- Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten (Gerätesicherheitsgesetz, Brandschutzrecht, etc.)
- Pflichten des Störfallbeauftragten (Verantwortlichkeiten, Delegation, etc.)
- Anwendbarkeit der Störfallverordnung
- Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
- Betriebsbereiche / genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
- Was ist ein Betriebsbereich?
- Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
- Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen
- Vorbeugender Brad- und Explosionsschutz
- Stoffliches Gefahrenpotential
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung
- Stoffentstehungen bei Störungen
- Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionsschutzdokument
- Sicherheitsüberprüfungsgesetz und
- Sabotageschutz
- Auswirkungen auf Störfallbetriebe
- Betriebliche Sicherheitsorganisation
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen
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LVQ Lehr- und Versuchsgesellschaft für Qualität mbH, Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208 99388-0