Störfallbeauftragter

Zielgruppe
Voraussetzungen sind ein Hochschulstudium (Ingenieurwesen, Chemie, Physik) und Erfahrung auf dem Gebiet der Störfallvorsorge / Sicherheitstechnik (2 Jahre praktische Tätigkeit im Bereich Sicherheitstechnik oder in den betroffenen Anlagen), sowie Fachkräfte mit Berufserfahrung. Ausnahmen in Einzelfällen sind mit der zuständigen Behörde abzusprechen.
Lehrgangsinhalte

  • ­Rechtliche Grundlagen (Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, Recht der technischen Sicherheit, Recht des technischen Arbeitsschutzes, Gefahrstoffrecht und Katastrophenschutzrecht
  • ­Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten (Gerätesicherheitsgesetz, Brandschutzrecht, etc.)
  • ­ Pflichten des Störfallbeauftragten (Verantwortlichkeiten, Delegation, etc.)
  • ­Anwendbarkeit der Störfallverordnung 
  • ­Aufbau und Inhalt der Störfallverordnung
  • ­Betriebsbereiche / genehmigungsbedürftige Anlagen außerhalb von Betriebsbereichen
  • ­Was ist ein Betriebsbereich?
  • ­Anwendung der Summen-/Quotientenregel auf Betriebsbereiche
  • ­Anzeige von Betriebsbereichen, Gruppen von Betriebsbereichen
  • Vorbeugender Brad- und Explosionsschutz
  • Stoffliches Gefahrenpotential
  • ­Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und deren Zubereitung 
  • ­Stoffentstehungen bei Störungen
  • ­Grundlagen des Explosionsschutzes
  • ­Explosionsschutzdokument
  • ­Sicherheitsüberprüfungsgesetz und
  • Sabotageschutz
  • ­Auswirkungen auf Störfallbetriebe
  • ­Betriebliche Sicherheitsorganisation
  • ­Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen

 



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