Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt

Aus- und Weiterbildung ist in der Personaldienstleistungsbranche zu einer zentralen Aufgabe geworden. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in" in Kraft gesetzt. Sie wird ab dem 01.01.2011 gültig und wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit dem Fachwirt hat die IHK–Fachwirt-Familie eine branchenspezifische Aufstiegsfortbildung dazu bekommen, die insbesondere Themen wie die Aus- und Weiterentwicklung von Personaldienstleistungen, den Aufbau und die Pflege von Kundenbeziehungen und die Personalführung und die Personalentwicklung in den Focus rückt.

Die Weiterbildung zum Fachwirt richtet sich vorwiegend an Berufstätige im kaufmännischen und gewerblichen Bereich. Weitere Fachwirt-Ausbildungen in unserem Hause sind u.a.
• Geprüfte/r Technische Fachwirt/in IHK
• Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in IHK
• Geprüfte/r Energiefachwirt/in IHK

und den seit Anfang 2011 verabschiedeten Geprüften Personaldienstleistungsfachwirt IHK.
 



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