Gehen Mitarbeiter/innen eines Unternehmens aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Kurzarbeit besteht die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung für diese Mitarbeiter/innen durch die Agentur für Arbeit. Zwei verschiedene Möglichkeiten existieren: 1. Vollförderung der Weiterbildung für Gering Qualifizierte über Bildungsgutschein, 2. Teilförderung bis zu 80% der Weiterbildungskosten für die übrigen Mitarbeiter/innen über den Europäischen Sozialfonds (ESF). In beiden Fällen werden weitere Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungskosten erstattet.
Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit.