Es existieren weitere Instrumente, um Ihnen die Teilnahme an einer beruflich sinnvollen Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen. Das sind z. B. Trainingsmaßnahmen für Maßnahmen im Einzelfall / betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten gemäß §§ 48 ff. SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit. Hierzu sprechen Sie bitte unsere Berater oder Ihre Ansprechpartner beim Kostenträger an.