Ein Bildungsgutschein wird von den Arbeitsbehörden, dazu zählen die Agenturen für Arbeit, die Job Center oder auch die Einrichtungen der Optionskommunen, unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung mit den Arbeitsvermittlern und Casemanagern wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft. Wesentlich hierbei ist, dass der berufliche Wiedereinstieg durch die Qualifizierung wesentlich und dauerhaft gefördert werden kann. Grundsätzlich unterscheidet der Kostenträger über die Vergabe eines Bildungsgutscheins und kann diesen auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen.
Dabei spielen aber die Argumente und die Rahmenbedingungen, die ein Interessent für seinen Wiedereinstieg anführen kann, eine sehr wesentliche Rolle. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Qualifizierung ausgestellt. Er wird in der LVQ eingelöst. Der Kostenträger übernimmt die kompletten Gebühren.
Für Kunden der Arbeitsagenturen und Argen werden Anmeldungen der LVQ immer vorbehaltlich einer Förderung (z. B. durch einen Bildungsgutschein) ausgestellt.
Nähere, verbindliche Informationen können Sie u.a. der Online-Präsenz der
Bundesagentur für Arbeit entnehmen.