Bildungsgutschein
Weitere Fördermöglichkeiten nach SGB II / III
Förderung für Unternehmen und Beschäftigte bei Kurzarbeit
Qualifizierungsinitiative des Bundes und Bildungskredit
Bildungsscheck
Bildungsprämie
Eigenfinanzierung
Steuertips
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister BAföG“
WeGebAU
Sozialpartnerrichtlinie - Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
Ein Bildungsgutschein wird von den Arbeitsbehörden, dazu zählen die Agenturen für Arbeit, die Job Center oder auch die Einrichtungen der Optionskommunen, unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung mit den Arbeitsvermittlern und Casemanagern wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft. Wesentlich hierbei ist, dass der berufliche Wiedereinstieg durch die Qualifizierung wesentlich und dauerhaft gefördert werden kann. Grundsätzlich unterscheidet der Kostenträger über die Vergabe eines Bildungsgutscheins und kann diesen auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen.
Dabei spielen aber die Argumente und die Rahmenbedingungen, die ein Interessent für seinen Wiedereinstieg anführen kann, eine sehr wesentliche Rolle. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Qualifizierung ausgestellt. Er wird in der LVQ eingelöst. Der Kostenträger übernimmt die kompletten Gebühren.
Für Kunden der Arbeitsagenturen und Argen werden Anmeldungen der LVQ immer vorbehaltlich einer Förderung (z. B. durch einen Bildungsgutschein) ausgestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter
www.arbeitsagentur.de.
Es existieren weitere Instrumente, um Ihnen die Teilnahme an einer beruflich sinnvollen Qualifizierungsmaßnahme zu ermöglichen. Das
sind z. B. Trainingsmaßnahmen für Maßnahmen im Einzelfall / betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten
gemäß §§ 48 ff. SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit. Hierzu sprechen Sie bitte unsere Berater oder Ihre Ansprechpartner
beim Kostenträger an.
Gehen Mitarbeiter/innen eines Unternehmens aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Kurzarbeit besteht die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildung für diese Mitarbeiter/innen durch die Agentur für Arbeit. Zwei verschiedene Möglichkeiten existieren: 1. Vollförderung der Weiterbildung für Gering Qualifizierte über Bildungsgutschein, 2. Teilförderung bis zu 80% der Weiterbildungskosten für die übrigen Mitarbeiter/innen über den Europäischen Sozialfonds (ESF). In beiden Fällen werden weitere Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungskosten erstattet. Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit.
Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Qualifizierungen finden Sie unter der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de).
Der Bildungsscheck ist eines der erfolgreichsten Förderinstrumente der letzten Jahre. Die Landesregierung NRW spricht damit Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) an. Bildungsschecks - auch mehrere - können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Das Land übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck, den Rest zahlt der Beschäftigte oder das Unternehmen.
Grundsätzlich ist eine individuelle Beratung in einer der vielen Beratungsstellen erforderlich, um einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen zu den Rahenbedingungen und zu den für Sie zuständigen Beratungsstellen erhalten Sie unter
www.bildungsscheck.nrw.de.
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.
Allgemein ist die Weiterbildung eine Investition in die eigene Zukunft. Bei der Eigenfinanzierung trifft das im doppelten Sinne zu, Sie tragen die Lehrgangsgebühren selbst. Die LVQ bietet ihnen aber eine monatliche Ratenzahlung an.
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes vom 17.12.2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Voraussetzung ist eine berufliche Veranlassung der Weiterbildung, d. h. die Weiterbildung ist für die beruflichen Aufgaben des Arbeitnehmers förderlich.
Das Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen VI R 137/01 als BFH Urteil im Internet (z. B. unter
http://www.steuerspar-urteile.de). Für die konkrete Anwendung in Ihrem Falle empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt und Steuerberater.
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht Nähere Informationen finden Sie unter
www.meister-bafoeg.info.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen.
WeGebAU ist ein Kunstname und bedeutet Weiterqualifizierung von Geringerqualifizierten und älteren Arbeitnehmern in Unternehmen.
Zielgruppen sind ältere Arbeitnehmer/innen, wenn sie bei Beginn der Teilnahme mindestens 45 Jahre sind; für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen in an- oder ungelernter Tätigkeit, die keinen Berufsabschluss besitzen oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber mehr als vier Jahre diesen Beruf nicht mehr ausgeübt haben. Gefördert werden anerkannte, zertifizierte Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
Die Weiterbildungs- und Fahrtkosten können komplett erstattet werden! Bei Ungelernten können im Einzelfall sogar Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Hier sind anerkannte Abschlüsse unbedingt anzustreben!
Sollten Sie im Rahmen einer WeGebAU-Förderung Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne.
Die beruflichen Qualifikationen sind ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Unternehmen und Beschäftigte
stehen vor der stetigen Herausforderung, berufliche Fähigkeiten kontinuierlich an die sich wandelnden Anforderungen anzupassen.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen trägt
zur Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaften und der Innovationsfähigkeit der Unternehmen entscheidend bei.
Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, schnellerer technologischer Veränderungsprozesse und einer
zunehmenden Internationalisierung gewinnt Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. In den letzten Jahren sind zwar bereits eine Vielzahl innovativer Konzepte zur Umsetzung einer neuen betrieblichen Lernkultur entwickelt und erprobt worden. Es besteht allerdings ein großer Konsens unter den Sozialpartnern, dass es weiterer Initiativen und Impulse bedarf, die bisherigen Anstrengungen zu verstärken.
Mit der ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) werden diese
Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen unterstützt.
Die Beratung und Begleitung von Betrieben und Beschäftigten kann für die Umsetzung wichtige Impulse geben.
Dorothee Düking
Leitung
Business Akademie
Tel.: 0208 99388 32
Fax: 0208 99388 99
E-Mail:
Anja Külkens
LVQ Business Akademie
Projektmanagement
Tel.: 0208 99388 19
Fax: 0208 99388 99
E-Mail: