Geprüfter Brandschutzbeauftragter

Zielgruppe

  • Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte

Sollten die notwendigen Kenntnisse nicht vorliegen, so können diese durch einen 4-tägigen Vorbereitungskurs erworben werden.

Lehrgangsinhalte

Der/Die Brandschutzbeauftragte/r hat der/n Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer/innen, Betriebsleiter/innen, Behördenleiter/innen) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit (und damit auch die Inhalte der Weiterbildung) sieht beispielhaft wie folgt aus:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Ausbildung von Mitarbeiter/innen
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brand-schutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Lernziel

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter/innen. Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden und sind in jedem Betrieb und in jeder Einrichtung notwendig, insbesondere in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Die Teilnehmer dieser Weiterbildung werden mit den Rechten und Pflichten des Brandschutzbeauftragten vertraut gemacht; Ihnen wird das Wissen vermittelt und dessen Anwendung auf betriebliche Sachverhalte geschult, so dass sie in die Lage versetzt werden, die Funktion des Brandschutzbeauftragten auszuführen.

Abschlüsse

Durch das Bestehen der Prüfung hat der Absolvent/ die Absolventin die fachliche Qualifikation erworben, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz tätig werden zu können und erfüllt damit auch die Bedingungen nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz und §10 Arbeitschutzgesetz sowie des § 4 der BGV A2 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Zugleich wird damit die Qualifikation als Brandschutz-Beauftragte/r nach der vfdb-Richtlinie und in Anlehnung der CFPA-Richtlinie erlangt.

Termine und Dauer

Kursdauer: 6 Tage
Unterrichtsform: Präsenzunterricht, Vollzeit

Kosten

1.450,-- Euro zzgl der gesetzl. MwSt. inkl. Getränke und Seminarunterlagen



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