Entscheidend für die Effektivität der Arbeit des Sicherheitsbeauftragten ist, dass er Ansehen und Vertrauen im Betrieb bei Vorgesetzten wie auch bei Kollegen genießt und selber ein Vorbild bei der Arbeitssicherheit ist. Vorgesetzte sollen auf keinen Fall zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Die Sicherheitsfachkraft ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB III).
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschrieben Schutzvorrichtungen und –ausrüstungen vorhanden sind.
Rechtsgrundlagen
Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Die gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschriften
Gewährleistung der Arbeitssicherheit
Sicherheitsgerechte Arbeitsumwelt
Persönliche Schutzausrüstungen
Inhalt des Seminars ist der Erwerb von Kenntnissen über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Praxis der Betriebe und Einrichtungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.
Sachkundenachweis
Kursdauer: 1 Tag
Unterrichtsform: Präsenzunterricht, Vollzeit
327,25 € inkl. MwSt. inkl. Getränke und Seminarunterlagen
Dorothee Düking
Leitung
Business Akademie
Tel.: 0208 99388 32
Fax: 0208 99388 99
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Anja Külkens
LVQ Business Akademie
Projektmanagement
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