Sicherheitsbeauftragter

Zielgruppe

  • Vorgesetzte aller Ebenen
  • Verantwortliche für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsräte

Lehrgangsinhalte

Entscheidend für die Effektivität der Arbeit des Sicherheitsbeauftragten ist, dass er Ansehen und Vertrauen im Betrieb bei Vorgesetzten wie auch bei Kollegen genießt und selber ein Vorbild bei der Arbeitssicherheit ist. Vorgesetzte sollen auf keinen Fall zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.
Die Sicherheitsfachkraft ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB III).
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschrieben Schutzvorrichtungen und –ausrüstungen vorhanden sind.

Rechtsgrundlagen
Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Die gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschriften

Gewährleistung der Arbeitssicherheit
Sicherheitsgerechte Arbeitsumwelt
Persönliche Schutzausrüstungen

Lernziel

Inhalt des Seminars ist der Erwerb von Kenntnissen über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Praxis der Betriebe und Einrichtungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.

Abschlüsse

Sachkundenachweis

Termine und Dauer

Kursdauer: 1 Tag
Unterrichtsform: Präsenzunterricht, Vollzeit

Kosten

327,25 € inkl. MwSt. inkl. Getränke und Seminarunterlagen



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