Fachkundenachweise der Berufsgenossenschaften als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zielgruppe

  • Dipl.-Ingenieur/innen, Techniker/innen, Meister/innen, Naturwissenschaftler/innen, Akademiker/innen,
  • Projektleitende, Personalverantwortliche und andere Personen, die 4 Jahre praktische Tätigkeit in entsprechender Position nachweisen können
  • Personen mit Berufserfahrung im Qualitäts-, Umwelt- oder Arbeitssicherheitsmanagement (mind. 4 Jahre), die an einem entsprechenden Rahmenlehrgang teilnehmen

Lehrgangsinhalte

Grundlage: Bundeseinheitliches Modell zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Anerkennungsbescheid für die LVQ

Lernziel

Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz eingeführt.

Besonderer Hinweis: Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildungsstufen I und II berechtigt zur Teilnahme an der branchenspezifischen Ausbildungsstufe III, die zwingender Bestandteil der sicherheitstechnischen Fachkunde ist.

Abschlüsse

  • Teilnahmebescheinigung FASI (Stufe I und II) entsprechend Anerkennungsbescheid

Einsatzfelder

Die Ausbildungsstufen I und II sind notwendige Voraussetzung für eine Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit, die in Verbindung mit der Stufe III (vermittelt durch die Branchen-BG und einer betrieblichen Bestellung) angestrebt werden kann. Jedes Unternehmen muss per Gesetz die Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit organisieren.
Der Lehrgang ist weiterhin eine ideale Grundlage für Personen, die integrierte Managementsysteme (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit) einführen oder aufrechterhalten müssen, für Projektleiter oder für Führungskräfte, die gesetzlich geregelte Unternehmerpflichten übernehmen müssen.

Termine und Dauer

Individueller regelmäßiger Einstieg möglich
Kursdauer: 40 Tage
Unterrichtsform: Präsenzunterricht, Vollzeit



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LVQ Lehr- und Versuchsgesellschaft für Qualität mbH, Ruhrorter Straße 47, 45478 Mülheim an der Ruhr, Tel. 0208 99388-0

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