Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Bildungsgutschein
WeGebAU
Qualifizierungsinitiative des Bundes und Bildungskredit
Bildungsscheck
Bildungsprämie
Eigenfinanzierung
Steuertips
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister BAföG“

 

Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein wird von den Arbeitsbehörden, dazu zählen die Agenturen für Arbeit, die Job Center oder auch die Einrichtungen der Optionskommunen, unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung mit den Arbeitsvermittlern und Casemanagern wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft. Wesentlich hierbei ist, dass der berufliche Wiedereinstieg durch die Qualifizierung wesentlich und dauerhaft gefördert werden kann. Grundsätzlich unterscheidet der Kostenträger über die Vergabe eines Bildungsgutscheins und kann diesen auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen.
Dabei spielen aber die Argumente und die Rahmenbedingungen, die ein Interessent für seinen Wiedereinstieg anführen kann, eine sehr wesentliche Rolle. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Qualifizierung ausgestellt. Er wird in der LVQ eingelöst. Der Kostenträger übernimmt die Weiterbildungskosten, das sind die kompletten Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrtkosten und ggf. Kosten der Unterkunft, Kinderbetreuungskosten. Über den weiteren Bezug des Arbeitslosengeldes informiert Sie der jeweilige Ansprechpartner.
Für Kunden der Arbeitsagenturen und Argen werden Anmeldungen der LVQ immer vorbehaltlich einer Förderung (z. B. durch einen Bildungsgutschein) ausgestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.arbeitsagentur.de.

 

WeGebAU

WeGebAU ist ein Kunstname und bedeutet Weiterqualifizierung von Geringerqualifizierten und älteren Arbeitnehmern in Unternehmen. Seit dem 01.04.2012 gelten für das Programm folgende aktuelle Regelungen: 

Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem Sie angehören, durchgeführt wird,
5. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die überausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und
6. der Träger und die Maßnahme für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen sind.

Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei beruflicher Weiterbildung durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen (Nummern 2 bis 6) muss
der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten tragen und die Maßnahme vor dem 31. Dezember 2014 beginnen
 

Qualifizierungsinitiative des Bundes und Bildungskredit

Weitere Möglichkeiten zur Förderung von Qualifizierungen finden Sie unter der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de).

 

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck ist eines der erfolgreichsten Förderinstrumente der letzten Jahre. Die Landesregierung NRW spricht damit Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) an. Bildungsschecks - auch mehrere - können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Das Land übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck, den Rest zahlt der Beschäftigte oder das Unternehmen.
Grundsätzlich ist eine individuelle Beratung in einer der vielen Beratungsstellen erforderlich, um einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen zu den Rahenbedingungen und zu den für Sie zuständigen Beratungsstellen erhalten Sie unter
www.bildungsscheck.nrw.de.

 

Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.

 

Eigenfinanzierung

Allgemein ist die Weiterbildung eine Investition in die eigene Zukunft. Bei der Eigenfinanzierung trifft das im doppelten Sinne zu, Sie tragen die Lehrgangsgebühren selbst. Die LVQ bietet ihnen aber eine monatliche Ratenzahlung an.

 

Steuertipps

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes vom 17.12.2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Voraussetzung ist eine berufliche Veranlassung der Weiterbildung, d. h. die Weiterbildung ist für die beruflichen Aufgaben des Arbeitnehmers förderlich.
Das Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen VI R 137/01 als BFH Urteil im Internet (z. B. unter http://www.steuerspar-urteile.de). Für die konkrete Anwendung in Ihrem Falle empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt und Steuerberater.

 

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – „Meister BAföG“

Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht Nähere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen.



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